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Anzeigepflicht für Steuergestaltungen

in the context of the 67th Berlin Tax Forum (Berliner Steuergespräch)

Am 21. Juni 2017 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU vorgestellt, nach dem die Mitgliedsstaaten zur Einführung einer Anzeigepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen verpflichtet werden sollen. Eine solche Pflicht zur Offenlegung steuergestaltender Modelle durch sogenannte Intermediäre wurde zuvor bereits sowohl auf nationaler Ebene, als auch in der OECD diskutiert.

Dem mit einer Anzeigepflicht verfolgten rechtspolitischen Ziel der Missbrauchsbekämpfung werden unter anderem die Rechtsstaatlichkeit und das Berufsgeheimnis der Berater gegenübergestellt. Zudem stellt sich die Frage, ob und inwieweit eine solche Pflicht in der (Beratungs-)Praxis handhabbar wäre. Es besteht insbesondere Skepsis dahingehend, ob die Kriterien zur Feststellung der Anzeigebedürftigkeit einer Steuergestaltung eine klare Abgrenzung ermöglichen.

Im Rahmen des 67. Berliner Steuergesprächs wollen wir uns der Vielzahl offener Fragen zu einer möglichen Anzeigepflicht für Steuergestaltungen widmen und zur gemeinsamen Diskussion mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Publikum einladen.

4. Juni 2018, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Über die teilnehmenden Podiumsgäste und die Podiumsleitung informieren wir Sie im Rahmen des Versands der Einladungen zum 67. Berliner Steuergespräch. Informationen hierzu finden Sie in Kürze auch auf unserer Homepage unter www.berlinersteuergespraeche.de.

Im Anschluss an das 67. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Wir würden uns freuen, Sie persönlich bei der Veranstaltung begrüßen zu können.

Date
04.06.2018
Location
Berlin
Operator
Berliner Steuergespräche e.V.
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