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Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu § 8c KStG und ihre Folgen

in the context of the 65 Berliner Steuergespräch (held in German)

Mit Beschluss vom 29. März 2017 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Regelung in § 8c Abs. 1 S. 1 KStG, nach der ein schädlicher Erwerb von mehr als 25 % bis einschließlich 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft zu einem anteiligen Wegfall des Verlustvortrages führt, gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Der Gesetzgeber hat danach die Grenzen der zulässigen Typisierung sowohl im Hinblick auf die abstrakte Missbrauchsgefahr durch den Handel mit vortragsfähigen Verlusten als auch in Bezug auf die Änderung der wirtschaftlichen Identität der Gesellschaft überschritten.

Das BVerfG hat den Gesetzgeber aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2018 eine rückwirkende Neuregelung für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2015 zu treffen. Mit dieser Aufforderung wird sich die Politik deshalb gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode beschäftigen müssen. Dabei wird das Verhältnis zu dem durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom 20. Dezember 2016 eingefügten § 8d KStG zu klären sein, zu dem das BVerfG nicht abschließend Stellung nehmen wollte.

Im Rahmen des 65. Berliner Steuergesprächs wollen wir mit den Referenten, den Podiumsgästen und dem Auditorium über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und ihre Folgen für den Gesetzgeber und die Praxis diskutieren.

20. November 2017, 17.30 Uhr
Haus der Deutschen Wirtschaft
Breite Straße 29, 10178 Berlin

Podiumsgäste:

Evelyn Hörhammer (Bundesministerium der Finanzen, Berlin)
Dr. Erik Röder (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen, München)
Dr. Peter Brandis (Bundesfinanzhof, München)
Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG, Bonn)
Prof. Dr. Ulrich Prinz (WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH, Köln)

Podiumsleitung:

Michael Wendt (Bundesfinanzhof, München)

Im Anschluss an das 65. Berliner Steuergespräch laden wir Sie gern zu einem Imbiss ein.

Wir würden uns freuen, Sie persönlch bei der Veranstaltung begrüßen zu dürfen.

Speakers: Dr. Peter Brandis (Bundesfinanzhof), Dr. Christian Dorenkamp (Deutsche Telekom AG), Evelyn Hörhammer (Bundesministerium der Finanzen), Prof. Dr. Ulrich Prinz (WTS Steuerberatungsgesellschaft mbH), Dr. Erik Röder (Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen), Moderation: Michael Wendt (Bundesfinanzhof)
Date
20.11.2017
Time: 17:30 - 19:30
Location
Berlin
Operator
Berliner Steuergespräche e.V.
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