Start-up Unternehmen: Finanzierung und Besteuerung
Die jüngste Dynamik der Gründerszene erreicht den politischen Raum: Vom Wachstumschancengesetz über das Standortförderungsgesetz bis zur am 22. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Start-up- und Scale-up-Strategie rücken Start-ups in den Fokus des Steuergesetzgebers. Zu erörtern bleibt, inwieweit die Start-up- und Scale-up-Strategie sowie die bereits umgesetzten gesetzlichen Rahmenbedingungen den besonderen Herausforderungen von Start-ups ausreichend Rechnung tragen – oder ob neue Ideen wie etwa eine dedizierte Start-up-Schedule erforderlich sind.
Der BFH hat die lohnsteuerlichen Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen verschiedentlich behandelt. Im Zusammenspiel von Gemeinnützigkeitsrecht und Start-ups sind mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz unschädliche Know-how-Transfers von steuerbefreiten Körperschaften an Start-ups in Sicht. Risikokapitalgeber beschäftigt die Abgrenzung von gewerblichen und vermögensverwaltenden Venture-Capital-Fonds.
REFERENTEN
- Maria Zerhusen | Empion
- Prof. Dr. Stephan Eilers | Freshfields
PODIUM
- Dr. Stephan Geserich | Bundesfinanzhof
- Prof. Carsten Meinert | Universität Potsdam
- Prof. Jörg Rocholl, PhD | ESMT Berlin
- MDg Stephan Rochow | Bundesministerium der Finanzen
- Dr. Jens Steinmüller | POELLATH
GESPRÄCHSLEITUNG
- Dr. Andreas Richter | POELLATH
Schloßplatz 1
10178 Berlin