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Start-up Unternehmen: Finanzierung und Besteuerung

101. Berliner Steuergespräch

Die jüngste Dynamik der Gründerszene erreicht den politischen Raum: Vom Wachstumschancengesetz über das Standortförderungsgesetz bis zur am 22. Juli 2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Start-up- und Scale-up-Strategie rücken Start-ups in den Fokus des Steuergesetzgebers. Zu erörtern bleibt, inwieweit die Start-up- und Scale-up-Strategie sowie die bereits umgesetzten gesetzlichen Rahmenbedingungen den besonderen Herausforderungen von Start-ups ausreichend Rechnung tragen – oder ob neue Ideen wie etwa eine dedizierte Start-up-Schedule erforderlich sind.

Der BFH hat die lohnsteuerlichen Aspekte von Mitarbeiterbeteiligungen verschiedentlich behandelt. Im Zusammenspiel von Gemeinnützigkeitsrecht und Start-ups sind mit dem geplanten Innovationsfreiheitsgesetz unschädliche Know-how-Transfers von steuerbefreiten Körperschaften an Start-ups in Sicht. Risikokapitalgeber beschäftigt die Abgrenzung von gewerblichen und vermögensverwaltenden Venture-Capital-Fonds.

REFERENTEN

  • Maria Zerhusen | Empion
  • Prof. Dr. Stephan Eilers | Freshfields

PODIUM

  • Dr. Stephan Geserich | Bundesfinanzhof
  • Prof. Carsten Meinert | Universität Potsdam
  • Prof. Jörg Rocholl, PhD | ESMT Berlin
  • MDg Stephan Rochow | Bundesministerium der Finanzen
  • Dr. Jens Steinmüller | POELLATH

GESPRÄCHSLEITUNG

  • Dr. Andreas Richter | POELLATH
     
Datum
28.09.2026
Uhrzeit: 17:30-19:30
Ort
ESMT European School of Management and Technology
Schloßplatz 1
10178 Berlin
Veranstalter
Berliner Steuergespräche e.V.
Organisation
Ansprechpartner
Dr. Andreas Richter, LL.M.
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