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BFH-Urteil zur Erstattung von Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen an eine US-amerikanische S-Corporation
BFH kippt Verwaltungsmeinung mit Urteil vom 11.03.2026 – I R 13/23 : Ausschüttungen an US-S-Corporations bleiben abkommensrechtlich privilegiert – der Fiskus wollte die vollständige Quellensteuerbefreiung streichen und stattdessen 15% kassieren, scheitert aber vor dem BFH. Über einen dogmatischen Kniff via Art. 1 Abs. 7 DBA-USA bleibt es beim Quellensteuersatz von 0% bzw. 5% – § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG a.F. verschiebt nur, wer den Antrag stellen darf, nicht wie viel erstattet wird. Die Entscheidung im Detail sowie deren Einordnung erläutert Andreas Buchard im DB-Steuerboard.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. August 2026