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Einlage des Familienheims in eine Ehegatten-GbR als steuerbefreite Schenkung
Die Übertragung des Familienheims an den Ehegatten zu Lebzeiten ist schenkungsteuerfrei möglich. Mit seinem Urteil vom 04.06.2025 (II R 18/23) hat der BFH nunmehr klargestellt, dass die Steuerbefreiung auch dann greifen kann, wenn das (Mit-)Eigentum an dem Familienheim nicht unmittelbar auf den Ehegatten, sondern auf eine Ehegatten-GbR übertragen wird.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. November 2025