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Luxusgüter als Gegenstände des täglichen Gebrauchs im Kontext privater Veräußerungsgeschäfte
Auch bei einem vermieteten hochpreisigen Wirtschafts- bzw. Luxusgut kann es sich um einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs handeln, dessen Veräußerung selbst innerhalb der Spekulationsfrist einkommensteuerfrei bleibt. So entschied der BFH in seinem am 24.02.2026 veröffentlichten Urteil vom 27.01.2026 (IX R 4/25).
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 04. März 2026