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Veräußerungsgewinn bei teilentgeltlicher Übertragung einer Immobilie gegen Darlehensübernahme

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren seit Anschaffung übertragen und übernimmt der Erwerber dabei eine Darlehensverbindlichkeit des Übertragenden, kann darin ein einkommensteuerpflichtiger Vorgang liegen. Dies gilt selbst dann, wenn die übernommene Darlehensverbindlichkeit niedriger als Verkehrswert und Anschaffungskosten der Immobilie ist. So entschied der BFH mit seinem Urteil vom 11.03.2025 (IX R 17/24) und bestätigt damit erneut die sogenannte strenge Trennungstheorie für teilentgeltliche Übertragungen aus dem Privatvermögen - auch für Übertragungen zur vorweggenommenen Erbfolge.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 11. Juni 2025
Autoren: Caroline Ruschen
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