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Systemwechsel mit Nebenwirkungen: BFH begrenzt Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten im Zusammenspiel mit § 56 InvStG
Der BFH begrenzt die Anwendung der Teilfreistellung bei Veräußerungsverlusten nach § 56 InvStG. Verluste, die allein auf der Übergangsfiktion zum 01.01.2018 beruhen, sind in voller Höhe steuerlich zu berücksichtigen. Für betroffene Anleger können sich daraus Erstattungsansprüche ergeben. Welcher Sachverhalt den Entscheidungen zugrunde lag, wie der BFH diese begründet und worauf in der Praxis zu achten ist, erläutert Carolin Stehr in ihrem Beitrag.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 11. Februar 2026