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Der BFH konkretisiert die Anforderungen an die Zuordnung von GmbH-Anteilen zum Sonderbetriebsvermögen II

Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung vom 25.09.2025 (IV R 12/23) mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Kapitalbeteiligungen dem Sonderbetriebsvermögen II zugeordnet werden können. Die Entscheidung enthält verschiedene Hinweise darauf, wie streng der funktionale Zusammenhang zur Mitunternehmerschaft zu beurteilen ist – insbesondere bei kleineren Beteiligungsquoten und ungewöhnlichen Anschaffungskostenkonstellationen.

Die Ausführungen des BFH zu Einflussmöglichkeiten sowie zu potenziell verlustgeneigten Wirtschaftsgütern verdeutlichen, welche Überlegungen im Rahmen der rechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte herangezogen werden sollten. Insgesamt scheint sich zu zeigen, dass die dogmatischen Grenzen des SBV – sowohl beim notwendigen als auch beim gewillkürten Betriebsvermögen – eng bleiben und eine sorgfältige Würdigung des Einzelfalls unerlässlich ist.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 16. März 2026
Autoren: Cindy Slominska
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