Neues Merkblatt des BZSt zur Entlastung von Kapitalertragsteuer: Erleichterung bei der persönlichen Entlastungsberechtigung nach § 50d Abs. 3 EStG
Wenn deutsche Unternehmen Kapital benötigen, werden nicht selten ausländische Investoren angesprochen, um gemeinsam die nächste Wachstumsphase einzuläuten. Gerade im momentanen Marktumfeld wird privates Kapital benötigt, um dringend notwendige Investitionen tätigen zu können. Ein elementarer Hinderungsgrund ist die deutsche Kapitalertragsteuer auf Gewinnausschüttungen an ausländische Investoren. Denn selbst wenn Doppelbesteuerungsabkommen eine Reduzierung der Steuer vorsehen, stellt die Finanzverwaltung in der Praxis extrem hohe Anforderungen an eine solche Entlastung. Ein jüngst veröffentlichtes Merkblatt zur Entlastung von Kapitalertragsteuer könnte aber ein erster Schritt in die richtige Richtung sein, um Investitionen in Deutschland zu ermöglichen. Was sich an der Ansicht der Finanzverwaltung geändert hat und wer davon profitiert, stellen die POELLATH-Professionals Cindy Slominska und Raphael Baumgartner in ihrem Beitrag vor.