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BFH zur richterlichen Kontrolle im Vergleichswertverfahren
Bei der Bewertung unentgeltlich übertragener Grundstücke für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke ist die Rolle der Gutachterausschüsse oftmals umstritten – insbesondere wenn Steuerpflichtige die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise für überhöht halten. Der BFH hat nun mit Urteil vom 11.3.2026 (Az. II R 6/23) klargestellt, in welchem Umfang die Finanzgerichte diese Vergleichspreise überprüfen müssen und dürfen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 29. Juli 2026