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Die Spezialfondsfähigkeit von Anteilen an geschlossenen AIF – Ende gut, alles gut!

Die Möglichkeit für Spezial-Investmentfonds, Anteile an geschlossenen AIF-Personengesellschaften zu erwerben, ist durch das Standortfördergesetz nun endlich auch gesetzestechnisch eindeutig geregelt. Der Beitrag zeigt, wie InvStG und KAGB neu zusammenspielen und weshalb der Erwerb von Anteilen an geschlossenen AIF-Personengesellschaften für Spezial-Investmentfonds künftig deutlich einfacher wird.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 09. April 2026
Autoren: Dr. Enzo Biagi
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