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Update Grundsteuer Herbst 2025 – Teil 2: Bayern

Neben dem Bundesmodell werden zwischenzeitlich auch die Grundsteuermodelle der einzelnen Bundesländer vermehrt finanzgerichtlichen Kontrollen unterzogen.  Das FG München schloss sich für die Überprüfung des Bayerischen Flächenmodells einer Einschätzung des FG Nürnberg aus dem Jahr 2023 im Ergebnis an. Das Bayerische Grundsteuermodell sei demnach formell und materiell verfassungskonform und verstoße insbesondere nicht gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 01. Oktober 2025
Autoren: Doris Pöhlmann, Florian Nier
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