Insight
· Insight

Kaufpreisaufteilung bei bebauten Grundstücken – Gesetzliche Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2026 (§ 6f EStG-E)

Wird ein bebautes Grundstück zu einem Gesamtkaufpreis erworben, muss dieser für Zwecke der steuerlichen Abschreibung in einen Anteil für Grund und Boden sowie einen Anteil für das Gebäude aufgeteilt werden. Die Praxis dieser Aufteilung ist seit Jahren ein Dauerbrenner vor den Finanzgerichten. Vertragliche Gestaltungsfreiheit, eine vielfach kritisierte Excel-Arbeitshilfe des BMF und eine differenzierte BFH-Rechtsprechung erzeugen ein uneinheitliches Bild und erhebliche Unsicherheiten in der Praxis. Mit einem geplanten § 6f EStG soll die Kaufpreisaufteilung nun erstmals gesetzlich geregelt werden. Der im JStG 2026 enthaltene Vorschlag verdient eine kritische Betrachtung.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 26. August 2026
Autoren: Dr. Hardy Fischer
Expertise