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Das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg bei (qualifiziertem) Anteilstausch – Keine Anrechnung der Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers
Mit Urteil vom 17.12.2025 (I R 9/23) hat der BFH bestätigt, dass beim (qualifizierten) Anteilstausch nach § 21 UmwStG die Vorbesitzzeiten des übertragenden Rechtsträgers für die Anwendung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs (§§ 8 Nr. 5, 9 Nr. 2a GewStG) unberücksichtigt bleiben. Ausschüttungen im Einbringungsjahr unterliegen damit beim übernehmenden Rechtsträger in voller Höhe der Gewerbesteuer. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Argumente des BFH und zeigt auf, wie sich dies beispielhaft in der Gestaltungspraxis vermeiden lässt.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 04. Mai 2026