Keine Haftung eines früheren GmbH-Geschäftsführers als gesetzlicher Vertreter nach Verlust der Organstellung trotz fortdauernder Eintragung im Handelsregister
Welche steuerrechtlichen Haftungsfolgen hat es, wenn ein GmbH Geschäftsführer seine Organstellung kraft Gesetzes verliert, im Handelsregister aber weiterhin eingetragen bleibt? Der BFH bringt mit Urteil vom 09.12.2025 (VII R 4/23) Klarheit - und zieht zugleich deutliche Grenzen für die Haftung nach den §§ 34, 69 AO.
Der Beitrag beleuchtet, warum der bloße Rechtsschein der Registereintragung den Haftungstatbestand des § 34 Abs. 1 AO (i.V.m. § 69 Satz 1 AO) nicht erfüllt, welche Rolle die tatsächliche Organstellung spielt und weshalb ein Austausch des Haftungsgrundes im gerichtlichen Verfahren unzulässig ist. Gleichzeitig wird aufgezeigt, wann dennoch eine steuerliche Haftung in Betracht kommen kann.
Ein praxisrelevanter Überblick für alle, die sich mit Geschäftsführerhaftung und steuerlichen Risiken befassen.