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Anrechnung auf nur zukünftige Zugewinnausgleichsforderung macht Grundstücksübertragung zur Anschaffung

Grundstücksübertragungen im Zugewinnausgleich – als Leistung an Erfüllungs statt – können beim erwerbenden Ehegatten eine Anschaffung nach § 23 EStG auslösen. Das FG Niedersachsen (Urt. v. 16.03.2026) nimmt dies sogar an, wenn die Übertragung auf eine erst künftig entstehende Zugewinnausgleichsforderung angerechnet wird. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Argumente des Gerichts und das praktische Risiko, dass ein Verkauf vor Ablauf von zehn Jahren ab Übertragung auch ohne Beendigung der Zugewinngemeinschaft einkommensteuerpflichtig sein kann.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 10. Juni 2026
Autoren: Dr. Katharina Pichler
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