Insight
· Insight

Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer

Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) gibt der BFH seine jahrzehntelange Rechtsprechung auf: Zinslose Stundungsvereinbarungen sind im Privatbereich steuerlich anzuerkennen; eine Aufspaltung der Raten in Zins- und Tilgungsanteile unterbleibt. Darüber hinaus verneint der BFH auch eine schenkungsteuerliche Zuwendung des Zinsvorteils.

Die Entscheidung stärkt die zivilrechtliche Vertragsfreiheit und eröffnet neue Gestaltungsspielräume bei Vermögensübertragungen in der Familie – von Grundstücksverkäufen über GmbH-Anteile bis hin zu Pflichtteilsansprüchen und Zugewinnausgleichsforderungen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 17. Juni 2026
Autoren: Dr. Laurenz Lipp, Nina Ilka
Expertise
  • Nachfolge und Vermögen
    • Familienunternehmen
    • Vermögende Privatpersonen
    • Nachfolge
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Erbschaftsteuerrecht
  • Steuerrecht
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Steuerliche Nachfolgeplanung
    • Steuer Compliance
    • Bewertungsrecht