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Schluss mit fiktiven Zinsen – BFH befreit zinslose Ratenzahlungen im Privatvermögen von der Einkommensteuer
Mit Urteil vom 24.03.2026 (VIII R 30/24) gibt der BFH seine jahrzehntelange Rechtsprechung auf: Zinslose Stundungsvereinbarungen sind im Privatbereich steuerlich anzuerkennen; eine Aufspaltung der Raten in Zins- und Tilgungsanteile unterbleibt. Darüber hinaus verneint der BFH auch eine schenkungsteuerliche Zuwendung des Zinsvorteils.
Die Entscheidung stärkt die zivilrechtliche Vertragsfreiheit und eröffnet neue Gestaltungsspielräume bei Vermögensübertragungen in der Familie – von Grundstücksverkäufen über GmbH-Anteile bis hin zu Pflichtteilsansprüchen und Zugewinnausgleichsforderungen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 17. Juni 2026