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BFH zu § 7 Abs. 8 ErbStG: Schenkung bei Leistungen an Kapitalgesellschaften auch ohne Bewusstsein einer Unentgeltlichkeit?
Mit Urteil vom 23.09.2025 stellt der BFH klar: Eine Schenkung kann bei Leistungen an eine Kapitalgesellschaft auch ohne Bewusstsein der Unentgeltlichkeit vorliegen. Ein subjektives Tatbestandsmerkmal, sei es im Sinne eines Zuwendungswillens oder dem Bewusstsein der Unentgeltlichkeit, wohne dem § 7 Abs. 8 ErbStG nicht inne. Eine Schenkung scheide aber aus, wenn die Parteien bei Vertragsschluss auf Grundlage einer fremdüblichen Vorgehensweise nachvollziehbar von ausgeglichenen Leistungen ausgehen durften.
Unsere Professionals Dr. Marcel Duplois und Dr. Katharina Pichler beleuchten im Steuerboard DER BETRIEB das Urteil und die Anforderungen, die es gerade bei Leistungen an eine Familien-Kapitalgesellschaft stellt.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 27. Januar 2026