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BFH bestätigt Zinssatz von 5,5% bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 BewG
Der BFH hat mit Urteil vom 14.1.2026 (II R 35/23) den pauschalen Zinssatz von 5,5 % für die Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für verfassungsgemäß erklärt; die BVerfG-Rechtsprechung zur Vollverzinsung ist nicht übertragbar.
Der Beitrag bespricht die Entscheidung und zeigt mit der vollentgeltlichen Veräußerung eine Gestaltungsalternative auf, bei der § 14 BewG nicht zur Anwendung kommt und der Bewertung ein marktgerechter Zinssatz zugrunde gelegt werden kann.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 15. Juli 2026