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Unterliegt die Verwaltung einer nichtrechtsfähigen Stiftung der Umsatzsteuer?

In der vielfältigen deutschen Stiftungslandschaft spielen nichtrechtsfähige Stiftungen eine große Rolle. Da die nichtrechtsfähigen Stiftungen keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, können sie nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein. Sie benötigen daher eine natürliche oder juristische Person als sogenannten Stiftungsträger. In einer Entscheidung vom 5. Dezember 2024 hat sich der BFH nun erstmals mit der Frage beschäftigt, ob die entgeltliche Verwaltung der nichtrechtsfähigen Stiftung durch den Stiftungsträger der Umsatzsteuer unterliegt.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 03. September 2025
Autoren: Dr. Michael Feldner
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