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BFH: Keine Rechtsfähigkeit einer Schweizer Stiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland – damit auch keine Erbersatzsteuer

Mit Urteil vom 4. Juni 2025 hat der BFH entschieden, dass eine Schweizer Familienstiftung mit Verwaltungssitz in Deutschland nicht rechtsfähig ist und die Stiftung daher auch nicht der Ersatzerbschaftsteuer unterliegt. Der BFH stützte sich dabei auf die allgemeinen Grundsätze des internationalen Gesellschaftsrechts und kam so zur Anwendung der Sitztheorie.

Der Beitrag befasst sich mit der praktischen Bedeutung der Entscheidung und schlägt den Bogen zur Behandlung von EU/EWR–Stiftungen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 13. November 2025
Autoren: Dr. Marcus Niermann, Oskar Meyn
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