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SFDR 2.0 – Überarbeitung des EU-Offenlegungsregimes
Mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 20. November 2025 zur Überarbeitung der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR – Offenlegungsverordnung) liegt nun der lang erwartete Entwurf eines grundlegend reformierten Offenlegungsregimes vor. Der Vorschlag reagiert auf vielfältige Herausforderungen, die sich in der praktischen Anwendung seit 2021 gezeigt haben, insbesondere die Etablierung von Art. 8 und Art. 9 SFDR als de facto Markt-Labels sowie die eingeschränkte Vergleichbarkeit der veröffentlichten Nachhaltigkeitsinformationen.
in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 09. Dezember 2025