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Tax-Compliance-Praxis: (E)-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe in einer Außenprüfung (BFH vom 30.04.2025 – XI R 15/23)

Mit dem aktuellen BFH-Urteil (XI R 15/23 vom 30.04.2025) wird klargestellt: E-Mails können steuerlich relevante Handels- und Geschäftsbriefe sein. Unternehmen müssen solche E-Mails im Rahmen von Betriebsprüfungen vorlegen, sofern sie Vertragsinhalte oder steuerlich relevante Informationen betreffen. Ein pauschales „Gesamtjournal“ aller Mails bleibt jedoch unzulässig.

Die Entscheidung bringt Entlastung, aber auch Verantwortung: Wer steuerrelevante E-Mails nicht klar organisiert und dokumentiert, riskiert Mehraufwand im Prüfungsfall.

Der Beitrag von POELLATH-Professional Nina Matlok beleuchtet die praktischen Auswirkungen und zeigt, wie Unternehmen sich jetzt vorbereiten sollten.

in: in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 28. Oktober 2025
Autoren: Nina Matlok
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