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Alle müssen ins Register – Wie die neue EU-Geldwäsche-Verordnung den Kreis wirtschaftlicher Eigentümer bei Stiftungen, Trusts und deren Tochtergesellschaften neu definiert

Ab dem 10. Juli 2027 gilt die neue EU-Geldwäsche-Verordnung. Diese erweitert und verschärft die Transparenzpflichten für Stiftungen, Trusts und von diesen gehaltene Gesellschaften. Die Änderungen sind für beteiligte natürlichen Personen, die betroffenen Rechtseinheiten und die Beraterschaft von höchster praktischer Bedeutung.

Dies betrifft vorrangig die Fragen, wer zukünftig zusätzlich als wirtschaftlicher Eigentümer gilt, wie sich die Meldepflichten auf der Ebene Tochtergesellschaften auswirken und welcher Compliance-Aufwand insbesondere auf Familienunternehmen und -stiftungen zukommt.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 09. September 2026
Autoren: Oskar Meyn, Nina Ilka
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