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Wegzugsbesteuerung im Lichte des Vorabentscheidungsverfahrens „Gena“ – macht der EuGH die Stundung zur Pflicht?
Deutsche Wegzugsbesteuerung auf dem Prüfstand: die zum 01.01.2022 eingeführte „One-fits-all-Lösung“ aus § 6 Abs. 4 S. 1 AStG steht vor einer europäischen Belastungsprobe. Ob die vorgesehene ratierliche Zahlung dem Widerstreit von europäischen Grundfreiheiten und mitgliedsstaatlichem Fiskalinteresse gerecht wird, wird der EuGH aller Voraussicht nach in dem durch ein polnisches Gericht initiierten Vorabentscheidungsverfahren „Gena“ beantworten.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 12. August 2026