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Bestimmung der Beteiligungsquote iSd § 3c Abs. 2 S. 2 EStG
FG Münster 28.01.2025 – 2 K 3123/21 F: Bei der Berechnung der Beteiligungsquote für das Teilabzugsverbot bei Abschreibungen von Darlehen an Tochter-Kapitalgesellschaften (§ 3c Abs. 2 Satz 2 EStG) ist nicht auf die Personengesellschaft selbst, sondern auf deren natürliche Gesellschafter abzustellen. Das rechtskräftige Urteil ist aus praktischer Sicht zu begrüßen, da der Anwendungsbereich des § 3c Abs. 2 S. 2 EStG sachgerecht eingeschränkt wurde. Eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfrage stand zwischenzeitlich im Raum, jedoch wurde die Revision wieder zurückgezogen.
Welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde lag und wieso das FG so entschieden hat, fassen Raphael Baumgartner und Bianca Disch in ihrem Beitrag zusammen.
in: DStRK - Deutsches Steuerrecht kurzgefasst, Heft 9/2025, 114-115