Fremdüblichkeit unbesicherter Wandeldarlehen iSv § 8b Abs. 3 S. 7 KStG („Escape-Klausel“)
FG Münster 17.02.2026 – 13K 905/24 K: Kann ein unbesichertes Gesellschafter-Wandeldarlehen den Fremdvergleich bestehen – und damit die Hinzurechnung nach § 8b Abs. 3 S. 4 KStG abwenden? Das FG Münster bejaht dies: Wenn fremde Dritte im selben Zeitraum zu vergleichbaren Bedingungen Wandeldarlehen gewährt haben, greife die Escape-Klausel des § 8b Abs. 3 S. 7 KStG nF – und zwar auch ohne Sicherheiten. Ein praxisrelevantes Signal, gerade für das Start-up- und Venture-Capital-Umfeld. Da Revision eingelegt wurde (BFH I R 4/26), sollten einschlägige Fälle verfahrensrechtlich offengehalten werden.
Welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrunde lag und wieso das FG so entschieden hat, fassen Raphael Baumgartner und Bianca Disch in ihrem Beitrag zusammen.