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§ 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG: Anwendung auf gewerblich geprägte Personengesellschaften – Neue Entwicklung in der Verwaltungspraxis
Die Anwendung des § 2a Abs. 1 Nr. 2 EStG gewinnt aktuell an praktischer Bedeutung. Finanzämter vertreten zunehmend die Auffassung, dass das Verlustverrechnungsverbot – das sich auf gewerbliche Betriebsstätten in Drittstaaten bezieht – auch bei gewerblich geprägten Personengesellschaften greifen soll.
- Diese Sichtweise weicht von der bisherigen Beratungspraxis und der herrschenden Literaturmeinung ab, die eine originär gewerbliche Tätigkeit fordert.
- Besonders spannend: Ein Verfahren vor dem Hessischen FG (11 K 1357/23) könnte hier richtungsweisend sein.
Was bedeutet das für die Praxis?
Wer Feststellungsbescheide erhält, die dieser neuen Verwaltungspraxis folgen, sollte jetzt handeln – Einspruch einlegen und das Verfahren bis zur gerichtlichen Klärung offenhalten.
Raphael Baumgartner und Cindy Slominska haben die Argumentation der Finanzverwaltung, die Gegenposition der Literatur im Beitrag zusammengefasst.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 11. Juni 2026