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BFH bestätigt gesellschaftsbezogenes Beherrschungserfordernis bei der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG
Mit seiner Entscheidung vom 08.04.2025 (IX R 32/23) bringt der BFH Klarheit: Für die Anwendung der Umschaltklausel nach § 20 Abs. 2 AStG kommt es – entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung – auf eine gesellschaftsbezogene und nicht auf eine gesellschafterbezogene Beherrschung an. Das Urteil schränkt damit den Anwendungsbereich deutlich ein. Mehr zur Entscheidung und einen Ausblick auf mögliche weitere Implikationen des Urteils lesen Sie im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrags.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 06. Juni 2025