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BFH zweifelt an der Europarechtskonformität des § 20 Abs. 2 AStG

Der Methodenwechsel des § 20 Abs. 2 AStG steht erneut im unionsrechtlichen Scheinwerferlicht. Der BFH zweifelt daran, ob die deutsche Umschaltklausel den Grundfreiheiten standhält, wenn sie selbst substanzielle EU-Strukturen ohne jede Entlastungsmöglichkeit zur Anrechnung zwingt. Die Vorlage an den EuGH betrifft damit nicht nur die dogmatische Frage, ob Freistellung oder Anrechnung gelten soll, sondern rührt an das Fundament der Missbrauchsbekämpfung im europäischen Steuerrecht. Der Beitrag zeigt, wie der BFH seine Zweifel begründet, weshalb die praktische Reichweite des § 20 Abs. 2 AStG im EU-Kontext heute durch abkommensrechtliche Aktivitätsklauseln stark relativiert ist und welche Weichen der Gesetzgeber zugleich im Hinblick auf die Hinzurechnungsbesteuerung sowie die gewerbesteuerliche Kürzung im Private Equity-Bereich stellt.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 09. Dezember 2025
Autoren: Raphael Baumgartner, Cindy Slominska
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