Die geschäftsleitende Holding – gewerblich oder vermögensverwaltend?
Im Urteil vom 27.11.2024 (I R 23/21) zeigt der BFH Kriterien und Indizien auf, die für die wichtige Frage relevant sind, wann die Schwelle von der Vermögensverwaltung zur Gewerblichkeit überschritten wird. Fraglich war, unter welchen Voraussetzungen eine Holding-Personengesellschaft als Organträgerin im Rahmen einer körperschaftsteuerlichen Organschaft anerkannt werden kann. Der BFH erläuterte, wann die geschäftsleitende Tätigkeit einer Holding als ausreichend gewerblich im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 KStG zu qualifizieren ist. Entscheidend sind dabei nicht zusätzliche operative Tätigkeiten oder entgeltliche Dienstleistungen, sondern das tatsächliche und dokumentierte Führungsverhalten sowie die Entscheidungs- und Durchsetzungsbefugnis gegenüber den Tochtergesellschaften. Die Entscheidung hat weitreichende Folgen, die über die Organschaft hinausgehen, und bietet wertvolle Orientierung für die steuerliche Bewertung von Holdingstrukturen.