Aktuelle Praxiserfahrungen zur Einlagenrückgewähr nach § 27 Abs. 8 KStG
Die steuerliche Behandlung einer Einlagenrückgewähr durch ausländische Gesellschaften beschäftigt die Steuerberatungspraxis bereits seit den 1990er Jahren und war seitdem Gegenstand zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen. Während seit dem Jahr 2023 die meisten Fragen geklärt waren und die praktische Handhabe durch die Finanzverwaltung praktikabel und eingespielt erschien, lassen Erfahrungen aus der jüngeren Vergangenheit wieder zu neue Zweifel aufkommen. Besonders bedeutsam ist diese Entwicklung da ohne erfolgreichen Antrag nach § 27 Abs. 8 KStG die Rückzahlung zuvor geleisteter Einlagen besteuert werden würde. Welche Tendenzen sich momentan abzeichnen und wie diese Probleme gelöst werden könnten, zeigt Raphael Baumgartner in seinem Beitrag auf.