Steuerliche Abzugsverbote und Verluste aus der Gewährung von Darlehen durch Personengesellschaften – wie passt das zusammen?
Steuerliche Abzugsverbote sind ein ständiger Prüfungsschwerpunkt im Rahmen von Betriebsprüfungen und daher extrem streitanfällig. Besonders bekannt sind Abzugsverbote, die dann Anwendung finden sollen, wenn eine Darlehensforderung wertlos wird und der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber „kontrolliert“ wird. Aufgrund des schwammigen Wortlausts der entsprechenden Vorschriften des Einkommen- und Körperschaftsteuergesetzes, wendet die Finanzverwaltung die Vorschriften sehr großzügig an. Der BFH und das FG Münster bremsen die Finanzverwaltung mit zwei aktuellen Urteilen ein und reduzieren den Anwendungsbereich erfreulich klar und dogmatisch nachvollziehbar. Über Welche Fälle die Gerichte entschieden haben und was weiterhin unklar bleibt, fasst Raphael Baumgartner in diesem Beitrag zusammen.