BFH lockert Abzugsverbot bei Schwestergesellschaftsdarlehen: Zinsforderungen und natürliche Personen außen vor
Das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 KStG zählt zu den praxisrelevantesten Streitfeldern im Körperschaftsteuerrecht. Mit seinem Urteil vom 01.04.2026 (I R 11/24) hat der BFH nun in zwei besonders umstrittenen Konstellationen zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden und damit erhebliche Rechtssicherheit für die Strukturierung von Darlehensbeziehungen geschaffen. Der Beitrag von Raphael Baumgartner und Laurenz Wagner analysiert die Grundzüge und Konsequenzen dieser Entscheidung anhand dreier zentraler Aspekte: die fehlende Erfassung von Zinsforderungen durch das Abzugsverbot, den eingeschränkten persönlichen Anwendungsbereich bei natürlichen Personen als verbindendem Gesellschafter sowie die nach wie vor offene Prüfungsebene der verdeckten Gewinnausschüttung.