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Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen auf Gesellschafter- bzw. Konzerndarlehen

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es wichtig etwaige Verluste steuerlich geltend machen zu können, um so zumindest die Steuerbelastung zu reduzieren. Im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen sind Konzerndarlehen stets ein Prüfungsschwerpunkt; insbesondere im Falle von Teilwertabschreibungen, da diese unter Umständen steuerlich nicht berücksichtigt werden können. Welche Schlüsse aus einem Urteil des FG Berlin-Brandenburg zu diesem Themenkomplex gezogen werden können und worauf in der Praxis zu achten ist, stellen die POELLATH-Professionals Raphael Baumgartner und Michael Forchhammer in Ihrem aktuellen Beitrag dar.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 29. April 2025
Autoren: Raphael Baumgartner, Michael Forchhammer
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