Insight
· Insight

BFH urteilt erstmals zur rückwirkenden Anwendbarkeit des § 6e EStG

Mit Urteil vom 15.07.2025 hat der BFH erstmals bestätigt, dass die rückwirkende Anwendung des § 6e EStG nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot verstößt. Diese Vorschrift qualifiziert gewisse Aufwendungen in Anschaffungskosten um. Aus verfassungsrechtlicher Sicht war fraglich, ob § 6e EStG auch für Wirtschaftsjahre vor seiner Einführung gilt und somit eine echte Rückwirkung vorliegt. Der Entscheidung lagen Aufwendungen einer Immobilienprojektentwicklungsgesellschaft zugrunde, die die Finanzverwaltung nicht als Aufwand, sondern als Anschaffungsnebenkosten nach § 6e EStG behandeln wollte. Wieso das Gericht so entschieden hat und ob die Entscheidung auch für andere Arten von Fonds relevant sein könnte, fassen Raphael Baumgartner und Michael Forchhammer in ihrem Beitrag zusammen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 09. September 2025
Autoren: Raphael Baumgartner, Michael Forchhammer
Expertise
  • Nachfolge und Vermögen
    • Steuerplanung / -strukturierung
  • Steuerrecht
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Konzernsteuerrecht / Unternehmenssteuerrecht
    • Steuer Compliance
    • Tax Litigation