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BVerfG bestätigt Mindestgewinnbesteuerung bei Kapitalgesellschaften – auch in Fällen mit Definitiveffekt

Mit Beschluss vom 23.07.2025 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die sog. Mindestgewinnbesteuerung bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer verfassungsgemäß ist. Diese Vorschrift führt dazu, dass ein Verlustvortrag nur beschränkt möglich ist. Etwas überraschend bestätigte das Gericht dies auch in Fällen, in denen eine Gesellschaft aufgelöst wird und die Verluste dadurch untergehen (sog. Definitiveffekt). Wieso das Gericht so entschieden hat und worauf sich die Praxis nun einstellen muss, fassen Raphael Baumgartner und Michael Forchhammer in ihrem Beitrag zusammen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 22. August 2025
Autoren: Raphael Baumgartner, Michael Forchhammer
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