Bundeskabinett beschließt Jahressteuergesetz 2026: Überblick über die wesentlichen Änderungen
Am 12.08.2026 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 beschlossen. Hinter den zahlreichen technisch anmutenden Einzeländerungen verbergen sich teils weitreichende Auswirkungen für die Praxis: Die umsatzsteuerliche Organschaft wird grundlegend neugeordnet und setzt künftig eine aktive Erklärung des Organträgers voraus. Die Vollverzinsung steigt auf 3,6 % p.a. Bei der Kaufpreisaufteilung für bebaute Grundstücke wird erstmals eine gesetzliche Regelung geschaffen, und die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten wird zum Regelfall. Zugleich wirft ein geleakter Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 steuerpolitische Grundsatzfragen auf. Der Beitrag gibt ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen.