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Zur verdeckten Gewinnausschüttung bei unentgeltlicher Übertragung eigener Anteile auf den Alleingesellschafter

Überträgt eine GmbH eigene Geschäftsanteile unentgeltlich auf ihren Alleingesellschafter, stellt sich die Frage nach einer verdeckten Gewinnausschüttung. Der BFH hat mit Beschluss vom 13.05.2025 (VIII B 33/24) die vGA dem Grunde nach bestätigt, die Bewertung der Höhe nach aber offengelassen. Das FG Münster (Urteil vom 29.10.2025 – 9 K 1180/22) setzt den Vermögensvorteil mit 0 € an, da sich die rechtliche und wirtschaftliche Stellung des Alleingesellschafters durch die Übertragung nicht verändert habe. Verallgemeinerungsfähig ist das Ergebnis allerdings nicht. Die beim BFH anhängige Revision (VIII R 21/25) wird hierzu wichtige Maßstäbe setzen.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 25. August 2026
Autoren: Dr. Saskia Bardens, Michael Schwarz
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