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Gebührenerhebung bei der verbindlichen Auskunft: Sachverhaltsbegriff, Mehrheit von Antragstellern und Verjährungsfrage

Der BFH konkretisiert den gebührenrechtlichen Sachverhaltsbegriff bei komplexen Nachfolge- und Umstrukturierungsvorhaben, klärt die Behandlung mehrerer Antragsteller und entscheidet, dass Auskunftsgebühren keiner Festsetzungsverjährung unterliegen. Die Entscheidung enthält wichtige Hinweise für die Gestaltung künftiger Anträge – insbesondere zur Darstellung eines einheitlichen Gesamtvorhabens.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 24. Juli 2026
Autoren: Dr. Sebastian Löcherbach
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