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Neues zum Verlustuntergang in Organschaftsfällen: §§ 8c und 8d KStG im Fokus

Die Anwendung des § 8c KStG bei Organschaften birgt zahlreiche offene (und höchstrichterlich ungeklärte) Fragen. Mit Urteil vom 09.12.2024 (6 K 1772/20 K,G,F) hat das FG Düsseldorf entschieden, dass bei einem unterjährigen schädlichen Anteilseignerwechsel der anteilige unterjährige Verlust einer Organgesellschaft nicht nach § 8c KStG untergehe, sondern eine Zwischenkonsolidierung mit den Erträgen des Organträgers vorzunehmen sei. Der Beitrag beleuchtet die wesentlichen Argumente sowie die Auswirkungen auf die Gewerbesteuer. Daneben verneinte das FG Düsseldorf die Anwendbarkeit des § 8d KStG bei mehrstufigen Organschaften.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 05. August 2025
Autoren: Dr. Tobias Deschenhalm, Dr. Jan Winkler
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