Insight
· Insight

Mitarbeiterbeteiligung durch Genussrechte und stille Beteiligungen: Steuerliche Einordnung laufender Gewinnbeteiligungen im Lichte der aktuellen BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat seine jüngste Rechtsprechung (nach-)geschärft: Laufende Gewinnbeteiligungen eines Mitarbeiters im Zusammenhang mit einem Sonderrechtsverhältnis (z.B. Genussrechte/Stille Beteiligungen) gelten - selbst bei hohen Erträgen - nicht automatisch als Arbeitslohn. Entscheidend bleiben die rechtliche Strukturierung des Sonderrechtsverhältnisses und dessen entsprechende Durchführung“

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 27. März 2026
Autoren: Dr. Tobias Deschenhalm, Michael Grunwald
Expertise
  • Steuerrecht
    • Steuerplanung / -strukturierung
    • Transaktionssteuerrecht
    • Holdingstrukturen
    • VC Tax
    • Managementbeteiligungen