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Anrechnung ausländischer Steuern auf die Gewerbesteuer: Wird endlich gut, was lange währt?

Das Hessische Finanzgericht hat erstmals die Anrechnung ausländischer Quellensteuer auf die deutschen Gewerbesteuer zugelassen. Zuständig ist das Finanzamt, nicht die Gemeinde. Jetzt muss der BFH entscheiden – das Spannungsverhältnis zwischen Doppelbesteuerungsrecht und Gewerbesteuer bleibt spannend!

in: Handelsblatt online, Steuerboard, 30. Juni 2021
Autoren: Dr. Marcus Niermann
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