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Arrangement-Fee (noch) kein Zins im Sinne der Zinsschranke

Im Rahmen von Finanzierungen fallen oftmals neben Zinsaufwendungen für die Überlassung des Fremdkapitals weitere Finanzierungsgebühren an. In einem aktuellen Urteil hat der BFH entschieden, dass eine sog. Arrangement-Fee – abweichend von der Auffassung der Finanzverwaltung – nicht als Zinsaufwand qualifiziert und daher nicht der Zinsschranke unterliegt. Der Beitrag ordnet die BFH-Rechtsprechung ein und gibt einen Ausblick vor dem Hintergrund des angekündigten „Wachstumschancengesetz“.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 24. Juli 2023
Autoren: Gerald Herrmann, Jannis Lührs
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