Insight
· Insight

BFH bestätigt seine Rechtsprechung zur Besteuerung von Managementbeteiligungen

Der 6. Senat des Bundesfinanzhofs hat in der mündlichen Verhandlung am 14. Dezember noch einmal klar gemacht, dass Einnahmen aus Managementbeteiligungen nicht so einfach in Arbeitslohn umqualifiziert werden können. Dies gilt auch bei einem verbilligten Erwerb der Beteiligung. Werden Kapitalinstrumente disproportional gezeichnet (Sweet Equity), so ist dies als Finanzierungsentscheidung auch für die Besteuerung anzuerkennen, wenn der Preis der einzelnen Kapitalinstrumente dem Verkehrswert entspricht.

in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 17. Januar 2024
Autoren: Dr. Barbara Koch-Schulte
Expertise