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BFH positioniert sich zur Durchführung von Gewinnabführungsverträgen

Bislang war es höchstrichterlich ungeklärt, ob bzw. welche Anforderungen an die tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrages (EAV) zu stellen sind. Unklar war u.a., ob ein Anspruch aus einem EAV in den Bilanzen der Organgesellschaft und des Organträgers ordnungsgemäß bilanziert werden muss. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) sorgt nun für mehr Rechtssicherheit.

in: Private Equity Magazin, www.pe-magazin.de, 11. April 2023
Autoren: Cornelius L. Roth