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BFH urteilt zur Bewertung von unterquotalen Beteiligungsrechten
Die Bewertung von mit Vorzugs- oder Minderrechten versehenen Geschäftsanteilen bereitet in der Praxis vielfach Schwierigkeiten. Der BFH hatte in seinem Urteil vom 16.11.2022 (X R 17/20) nun Gelegenheit, zur Bewertung von unterquotalen Stimm- und Gewinnbezugsrechten Stellung zu nehmen.
in: DER BETRIEB Steuerboard, www.der-betrieb.de, 03. Mai 2023