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Chancen der grunderwerbsteuerlichen Optimierung beim Teileigentumserwerb

Anmerkungen zum BFH-Urteil vom 16.9.2020, II R 49/17

Der BFH hat Urteil vom 16.9.2020 entschieden, dass der auf eine Instandhaltungsrücklage entfallende Kaufpreisanteil beim Erwerb von Teileigentum der Grunderwerbsteuer unterliegt. Dr. Elisabeth Märker beschäftigt sich mit der Frage, ob bezüglich anderer gemeinschaftlicher Gelder der WEG noch Optimierungspotenzial für die Grunderwerbsteuer vorliegt.

in: DStZ Deutsche Steuer-Zeitung, Heft 23, 01. Dezember 21, 1001-1004
Autoren: Dr. Elisabeth Märker
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