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DAC6 – Etwaige Mitteilungspflichten beim grenzüberschreitenden Formwechsel einer Immobilien-GmbH im Licht des finalen BMF-Scheibens v. 29.3.2021

Unterfällt ein grenzüberschreitender Formwechsel den DAC6-Mitteilungspflichten der §§ 138dff. AO? In ihrem jüngst erschienenen Beitrag im Betriebs-Berater setzt Dr. Elisabeth Märker sich mit den Voraussetzungen der diesbezüglichen DAC6-Mitteilungpflicht im Licht des nunmehr seit 29.3.2021 finalen BMF-Schreibens auseinander.

in: Betriebs-Berater, 38/2021, 20.09.2021, 2206-2208
Autoren: Dr. Elisabeth Märker
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